Simson Tüv / 21er Vollabnahme mit 15 PS bei Motorenservice Kortegast

Bedingungen zur Eintragung / Vollabnahme (§21 StVZO) von Simson-Fahrzeugen

Diese technische Übersicht dient als Vorbereitung auf eine erfolgreiche Vollabnahme nach §21 StVZO.
Eine Abnahme ist nur möglich, wenn alle Bedingungen vollständig erfüllt sind.


Häufige Fragen

Welche Zylinder können eingetragen werden?
Original-Simson-Zylinder und Fremdzylinder (z. B. Honda MTX) bis 136 ccm Hubraum

Welche Leistung und Geschwindigkeit werden eingetragen?
A1-Führerschein: bis 90 ccm, max. 11 PS, 90 km/h
A2 / A-Führerschein: bis 136 ccm, max. 15 PS, 100 km/h

MTX und 15 PS – wie funktioniert das?
Auf dem Prüfstand kommen sogenannte Drosselscheiben zum Einsatz.
Diese verkleinern den Durchmesser des Auspuffkrümmers und reduzieren die Motorleistung.
Verfahren ist gängig, auch bei Supermoto-Umbauten (teilweise sogar bei 250–300 ccm).
Die Drosselscheibe wird in den Fahrzeugschein eingetragen.
Ausbau = eigenes Risiko bei Polizeikontrollen.

Werden auch Membranzylinder eingetragen?
Ja, Membranzylinder sind zulässig.
„Membrangesteuert“ bedeutet nicht automatisch mehr Leistung.


Technische Anforderungen

1. Hauptrahmen
– Rahmennummer und Typenschild müssen übereinstimmen (empfohlen: Baujahr bis 1988, ohne AU).
– KBA- oder Originalpapiere erforderlich.
– Bei fehlenden Papieren: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle.
– Rahmennummer darf nicht selbst eingeschlagen werden – fachgerechte Prägung mit TP-Emblem ist auf Anfrage möglich.

2. Schwinge & Kette
– Kastenschwinge mit Polyamidbuchsen + Teilegutachten (z. B. ZT Tuning, PZ Tuning).
– Original- oder Nachbauschwinge mit Polyamidbuchsen ebenfalls zulässig.
– Bei offener Kette ist ein Kettenschutz vorgeschrieben (kein Teilegutachten erforderlich).

3. Motorlager
– Originale oder Nachbauten sowie PZ-Tuning-CNC-Motorhalter (mit Teilegutachten) eintragbar.
– Andere CNC-Halter ohne Teilegutachten nicht zulässig.

4. Gabelbrücke
– Mindestens eine originale Enduro-Gabelbrücke (obere/untere Teile verschraubt).
– Alternativ: CNC-Gabelbrücke mit Teilegutachten (z. B. PZ-Tuning, Sachsenmoped).
– CNC-Gabelbrücken ohne Gutachten nicht zulässig.
– Lenkerschloss muss funktionsfähig sein.

5. Telegabelversteifung
– Wird nicht eingetragen, ist aber im Straßenbetrieb unproblematisch, da die originale Telegabel ohnehin nur durch das Schutzblech versteift wird.

6. Endurostreben & -lasche am Hauptrahmen
– Pflichtteil bei Vollabnahme.
– Dürfen auch an Nicht-Enduro-Rahmen angeschweißt werden.
– Schweißnähte müssen sauber und fachgerecht ausgeführt sein.

7. Haupt- und Seitenständer
– Hauptständer: darf nicht am Reifen schleifen, muss selbstständig einklappen.
– Empfehlung: Venandi U-Profil-Ständer.
– Seitenständer: Fahrzeug muss beim Ausklappen automatisch ausgehen + selbstständig einklappen.

8. Felgen
– Original-Simson- und Nachbaufelgen, sowie MZ-Felgen zulässig.
– Sachsenmoped-Felgen in allen Größen und Farben ebenfalls zulässig.

9. Reifen
– Traglastindex muss Gesamtgewicht tragen (S51: 260 kg, S50: 230 kg).
– Geschwindigkeitsindex P = 150 km/h zwingend erforderlich.
– Passende Dimensionen, z. B.
Felge 2,15 → 90/80-52 Reifen
Felge 1,85 → 80/80-46 Reifen

10. Zylinder / Zylinderkopf
– Original, Fremdzylinder (z. B. MTX 130), Membranzylinder, Fächerköpfe zulässig.
– Fächerköpfe nur mit Gummidämpfung.
– Hubraum frei wählbar (z. B. MTX-Eintragung möglich).

11. Vergaser / Ansaugtrakt
– Maximal 28 mm Vergaser zulässig.
– Kein tiefes Eindringen in den Herzkasten (Brandgefahr).
– Übergang muss sauber gearbeitet sein.
– Hersteller + Durchmesser müssen erkennbar sein.
– Rund- und Flachschieber erlaubt.
– Powerjet-Vergaser (z. B. PWK, ZT-Flachschieber) nicht zulässig.

12. Dichtigkeit
– Keine Öl- oder Kraftstoffundichtigkeiten.
– Kein Kraftstoff-Öl-Gemisch auf dem Motor.
– Vergaserüberlauf korrekt verlegen.

13. Zündung & Elektrik
– Zulässig: VAPE, Delta 21, Delta 25.
– Nicht zulässig: Ignitec, MVT, PVL, Selettra (ungenügende Lichtleistung).
– Bordelektrik wie S70.
– Vorschriften:
4 Blinker (original oder mit E-Prüfzeichen)
Rücklicht mit Kennzeichenbeleuchtung
Hupe / Warnsignal
Zündschloss mit Schlüssel
Tachobeleuchtung + Kontrollleuchten
Bremslichtschalter vorn + hinten

14. Auspuffanlage
– Zulässig: Original-Schalldämpfer, LTM, LH2TM, JW G85 Premium, Chromwunder (ZT Reso Spezial) u. ä.
– Racing-ESD: nur mit Gianelli-ESD (Nummer sichtbar).
– Geräuschmessung:
Standgeräusch: 50 cm Abstand, 45°, ca. 5000 U/min
Vorbeifahrgeräusch: max. 80 dB (ab 1983), bis Bj. 1982 max. 84 dB

15. Motorseitendeckel / Lichtmaschinendeckel
– Original oder Nachbau in Originalform.
– CNC-Deckel mit Sichtfenster oder Kühlrippen zulässig.
– Ritzelabdeckung: vorderes Kettenritzel muss zur Hälfte verdeckt sein.

16. Lenkerklemmung
– Original oder CNC mit Teilegutachten (z. B. PZ-Tuning).
– Tachohalterungen (oben, unten, mittig) nur aus Stahl oder Aluminium, nicht aus Kunststoff.

17. Handhebel
– Originale Kunststoff- oder Aluminiumhebel zulässig.
– Enden müssen abgerundet sein.
– CNC-Hebel mit Teilegutachten eintragbar.
– Nicht zulässig: z. B. Jackmotors, ZAP ohne Gutachten.

18. Fußrastenträger
– Original oder Nachbau in Originalform.
– Abweichende Bauform nur mit Teilegutachten (z. B. Sachsenmoped).
– LT- oder ZAP-Fußrasten ohne Gutachten nicht zulässig.

19. Tacho
– Bei A1: bis mind. 100 km/h.
– Bei A2 / A: über 100 km/h.
– Beleuchtung zwingend erforderlich.
– Digitale Tachos (z. B. Koso) eintragbar.

20. Lenker
– Originale Simson- und MZ-Lenker.
– Tuninglenker mit Teilegutachten (z. B. PZ-Tuning, ZT Tuning).
– Nicht zulässig: Protaper o. ä. ohne Gutachten.

21. Leistung & Geschwindigkeit
– Leistungsdiagramm wird vor Ort erstellt.
– A1: max. 11 PS / 90 km/h.
– A2/A: max. 15 PS / 100 km/h.


Rechtliche Hinweise

– Materialgutachten oder Herstellererklärungen ersetzen kein Teilegutachten/ABE.
– Für die Eintragung sind ausschließlich Prüfprotokolle gültig.
– Bei Umtragung bestehender Vollabnahmen ist erneut eine §21-Prüfung erforderlich (geringerer Aufwand).
– Zuvor eingetragene Teile behalten ihre Gültigkeit.


Kosten pro Fahrzeug / Einzelabnahme

– 1.400 € inkl. Prüfung, Vorbereitung, Leistungsmessung/Drosselung.
– Nachbesserungen möglich, sofern sie im vertretbaren Rahmen bleiben.


Hinweis zur Eigenverantwortung

– Kunde ist für den finalen Fahrzeugzustand verantwortlich.
– Umbauten/Nachbesserungen erfolgen durch den Kunden oder – nach Absprache – durch uns.
– Kosten für Nacharbeiten bei Nichtbestehen trägt der Kunde.

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